Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für Community, redaktionelle Einreichungen, kommerzielle Angebote und Werbeanzeigen.
1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Webseite https://blendenraum-frankfurt.de, für Benutzerkonten, redaktionelle Einreichungen, die Präsentation von Fotokursen und Fotowalks, separat vereinbarte Werbeanzeigen sowie individuell beauftragte Webseitenerstellung, Hosting- und Betreuungsleistungen.
Anbieter der Plattform ist:
Blendenraum Frankfurt
Inhaber: Heiko Lüdemann
Dunantring 5
65936 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail:
2. Kostenloses Benutzerkonto
Das Lesen öffentlich zugänglicher Inhalte, die Registrierung und die Nutzung des persönlichen Redaktionsbereichs sind kostenlos. Registrierte Mitglieder können dort Fotogeschichten, Fotokurse und Fotowalks zur Prüfung einreichen.
Registrierungsangaben müssen richtig und aktuell sein. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Bei einem vermuteten Missbrauch des Kontos ist die Redaktion unverzüglich zu informieren.
3. Fotogeschichten und Communityinhalte
Registrierte Mitglieder können eigene Fotogeschichten und weitere dafür vorgesehene Inhalte zur redaktionellen Prüfung einreichen. Das Absenden begründet keinen Anspruch auf Veröffentlichung. Einreichungen können zur Überarbeitung zurückgegeben, abgelehnt oder bei einem später erkannten wichtigen Grund entfernt werden.
Ein respektvoller Umgang ist Voraussetzung. Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende, irreführende oder fremde Rechte verletzende Inhalte sowie unerlaubte Werbung und automatisiert erzeugte Masseneinreichungen.
4. Rechte an Texten und Bildern
Einreichende Personen versichern, dass sie über die erforderlichen Rechte an Texten, Bildern und sonstigen Inhalten verfügen und dass Rechte abgebildeter Personen beachtet wurden.
Für die redaktionelle Prüfung und die Veröffentlichung auf Blendenraum Frankfurt wird dem Betreiber ein einfaches, räumlich unbeschränktes und für die Dauer der Veröffentlichung geltendes Nutzungsrecht eingeräumt. Es umfasst die technisch erforderliche Speicherung, Größenanpassung, Darstellung sowie die Bewerbung des veröffentlichten Inhalts innerhalb der eigenen Webseite und der eigenen redaktionellen Kanäle. Das Urheberrecht verbleibt bei der einreichenden Person.
5. Fotokurse und Fotowalks externer Anbieter
Externe Anbieter können Fotokurse und Fotowalks zur Prüfung einreichen. Angaben zu Inhalt, Termin, Ort, Teilnahmebedingungen, Teilnehmerzahl, Kontakt, Buchung und Anbieter müssen vollständig, verständlich und wahr sein. Sofern für die Teilnahme ein Entgelt verlangt wird, muss dieses im veröffentlichten Angebot eindeutig angegeben werden. Änderungen sind der Redaktion rechtzeitig mitzuteilen.
Blendenraum Frankfurt stellt die technische und redaktionelle Präsentationsfläche bereit. Der Vertrag über Teilnahme, Bezahlung, Durchführung, Stornierung oder Erstattung kommt ausschließlich zwischen dem im Angebot genannten Anbieter und der teilnehmenden Person zustande. Dies gilt nicht, wenn Blendenraum Frankfurt in einem Angebot ausdrücklich selbst als Veranstalter genannt wird.
6. Präsentationsleistungen und Werbeanzeigen
Für kommerzielle Fotokurse, kostenpflichtige Fotowalks und andere thematisch passende Angebote können kostenpflichtige Präsentationsleistungen vereinbart werden. Darüber hinaus können Unternehmen, Selbstständige und sonstige Werbekunden nach Verfügbarkeit eigenständige Werbeanzeigen anfragen.
Werbeform, Inhalt, Format, Platzierung, Zieladresse, Veröffentlichungsbeginn und Laufzeit werden vor Vertragsschluss individuell festgelegt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung oder Annahme einer Anzeige besteht nicht.
Werbeanzeigen werden als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet, soweit ihr kommerzieller Zweck nicht bereits eindeutig aus den Umständen hervorgeht. Werbekunden müssen alle erforderlichen Rechte an Texten, Bildern, Kennzeichen und Zielseiten besitzen. Werbung darf insbesondere nicht rechtswidrig, irreführend, diskriminierend oder mit dem fotografischen und regionalen Charakter der Plattform unvereinbar sein.
7. Webseitenerstellung, Domain, Hosting und Betreuung
Blendenraum Frankfurt kann nach individueller Vereinbarung kompakte Partnerseiten oder eigenständige Webauftritte erstellen und technisch betreuen. Zum möglichen Leistungsumfang gehören insbesondere Gestaltung, Seitenaufbau, Domain, Hosting, SSL Verschlüsselung, Galerie, Blog, Formulare, Aktualisierungen, Sicherungen und Support. Geschuldet sind ausschließlich die Leistungen, die im bestätigten Angebot konkret beschrieben sind.
Auftraggebende Personen stellen die für das Projekt benötigten Texte, Bilder, Kennzeichen, Pflichtangaben und Freigaben rechtzeitig bereit und versichern, dass die erforderlichen Rechte vorliegen. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung oder verspätete Freigaben entstehen, können den vereinbarten Zeitplan verschieben.
Gestaltungsabstimmung, Korrekturrunden, technische Freigabe, Veröffentlichung und eine gegebenenfalls vereinbarte Abnahme richten sich nach dem bestätigten Angebot. Wünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden vor ihrer Umsetzung gesondert abgestimmt.
Die Verfügbarkeit einer gewünschten Domain und externer Dienste kann nicht garantiert werden. Für Leistungen von Hostinganbietern, Domainvergabestellen, Pluginherstellern oder anderen eingebundenen Dritten gelten ergänzend deren technische Bedingungen. Wesentliche Änderungen, die den vereinbarten Webauftritt betreffen, werden soweit möglich abgestimmt.
Registrierung und Verwaltung einer Domain, laufende Betreuung, Verlängerung, Beendigung sowie der Umgang mit Domain, Inhalten und Daten nach Vertragsende werden im individuellen Angebot festgelegt. Ohne ausdrückliche Vereinbarung entsteht keine automatische kostenpflichtige Verlängerung.
8. Vertragsschluss, Preise, Laufzeit und Zahlung
Das Absenden eines Einreichungs- oder Anfrageformulars ist unverbindlich und begründet weder einen kostenpflichtigen Vertrag noch eine Zahlungspflicht.
Nach der redaktionellen oder projektbezogenen Prüfung wird für eine kostenpflichtige Präsentation, Werbeanzeige, Webseitenerstellung oder laufende Betreuung ein individuelles Angebot in Textform übermittelt. Dieses nennt insbesondere den vereinbarten Leistungsumfang, Werbeform und Platzierung, Beginn, Laufzeit, den zu zahlenden Gesamtpreis einschließlich der jeweils geltenden steuerlichen Angaben sowie Zahlungsbedingungen.
Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst zustande, wenn dieses Angebot ausdrücklich in Textform angenommen oder auf andere eindeutig vereinbarte Weise bestätigt wurde. Ohne ausdrückliche Vereinbarung erfolgt keine automatische kostenpflichtige Verlängerung und keine automatische Abbuchung.
Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder in der Rechnung genannten Frist zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
9. Redaktionelle Prüfung und Ablehnung
Die Redaktion darf Einreichungen, Präsentationen und Werbeanzeigen ablehnen oder eine Überarbeitung verlangen, wenn Inhalte nicht zum regionalen und fotografischen Schwerpunkt passen, Angaben unvollständig sind, die Darstellung die Qualität der Plattform beeinträchtigt oder ein rechtlicher beziehungsweise sachlicher Grund entgegensteht.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können Inhalte entfernt und Benutzerkonten eingeschränkt oder gesperrt werden. Vor einer dauerhaften Sperrung wird die betroffene Person grundsätzlich angehört, soweit nicht ein sofortiges Handeln zum Schutz anderer Personen oder der Plattform erforderlich ist.
10. Verfügbarkeit, Darstellung und Reichweite
Ein Anspruch auf eine jederzeit unterbrechungsfreie Erreichbarkeit besteht nicht. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen beim Hosting oder notwendige Weiterentwicklungen können die Nutzung vorübergehend einschränken.
Bei vereinbarten Präsentationen, Werbeanzeigen und Webauftritten besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Aufrufen, Kontakten, Buchungen oder Klicks. Auch eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen oder eine Berücksichtigung durch KI Systeme wird nicht geschuldet. Soweit eine vereinbarte Anzeige wegen einer von Blendenraum Frankfurt zu vertretenden längeren Störung wesentlich nicht dargestellt werden konnte, wird eine angemessene Ersatzdarstellung oder eine andere einvernehmliche Lösung angeboten.
11. Verantwortung externer Anbieter und Werbekunden
Externe Anbieter und Werbekunden sind für die Richtigkeit ihrer Angaben, die rechtliche Zulässigkeit ihrer Angebote und Werbung sowie für verlinkte Zielseiten verantwortlich. Sie informieren die Redaktion unverzüglich über wesentliche Änderungen, die eine laufende Veröffentlichung betreffen.
Für Durchführung, Sicherheit und Qualität externer Fotokurse und Fotowalks ist der jeweils genannte Anbieter verantwortlich. Blendenraum Frankfurt wird nicht Vertragspartner der Teilnehmenden, sofern die Plattform nicht ausdrücklich selbst als Veranstalter genannt wird.
12. Haftung
Blendenraum Frankfurt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Gesetzlich zwingende Haftung bleibt unberührt.
Für Inhalte und Leistungen externer Anbieter oder Werbekunden wird keine Gewähr übernommen. Die Verantwortlichkeit für eigene Inhalte und gesetzliche Prüfpflichten bleibt unberührt.
13. Beendigung und Löschung
Ein kostenloses Benutzerkonto kann jederzeit durch eine Nachricht an die Redaktion zur Löschung angefragt werden. Offene Einreichungen können dabei entfernt werden. Für bereits veröffentlichte redaktionelle Beiträge wird gemeinsam geklärt, ob sie gelöscht, anonymisiert oder mit Zustimmung weitergeführt werden.
Die Laufzeit und ordentliche Beendigung kostenpflichtiger Präsentationen, Werbeanzeigen, Webauftritte sowie Hosting- und Betreuungsleistungen richten sich nach dem individuell bestätigten Angebot. Das Recht zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
14. Gesetzliche Verbraucherrechte
Gesetzliche Widerrufsrechte und sonstige zwingende Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt. Soweit für eine kostenpflichtige Vereinbarung eine gesonderte Widerrufsbelehrung erforderlich ist, wird sie vor Vertragsschluss in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zur Verfügung gestellt.
15. Änderungen und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss solcher Regelungen, die zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates beschränken würden, in dem eine Verbraucherin oder ein Verbraucher den gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Änderungen dieser Bedingungen werden kenntlich gemacht. Für bereits bestätigte kostenpflichtige Vereinbarungen gelten Änderungen nur, wenn sie wirksam einbezogen wurden oder gesetzlich erforderlich sind.
Stand: 8. August 2026